fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: Daniel Möller / DRK e.V.

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Kranken-Transport

Ansprechpartner

DRK-Rettungsdienst Ortenau gGmbH

Telefon: 0781 19222

info@rettungsdienst-ortenau.de

Rammersweierstraße 3

77654 Offenburg

Viele Menschen können nicht selbst zu einem Arzt fahren.
Zum Beispiel weil sie alt sind oder krank.
Für diese Menschen gibt es den Kranken-Transport.
Der Kranken-Transport bringt Sie zu einem Arzt und wieder zurück.
Sind Sie bei einer gesetzlichen Kranken-Kasse versichert?
Dann können die Fahr-Kosten von der Kranken-Kasse bezahlt werden.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 5.Paragraf 60.
Aber erst muss ein Arzt zustimmen.

Für manche Fälle brauchen Sie zuerst die Zustimmung von der Kranken-Kasse.
Zum Beispiel für einen Kranken-Transport zu einer ambulanten Behandlung.
Nur mit einer Zustimmung werden die Fahr-Kosten dann bezahlt.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
Zum Beispiel bei einer Chemo-Therapie oder bei einer Fahrt zur Dialyse.
Diese Fahrten bezahlt die Kranken-Kasse für Sie.
Auch für Schwer-Behinderte bezahlt die Kranken-Kasse die Fahr-Kosten.

Zum Beispiel für diese Behinderungen:

  • Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:

aG
Das heißt:
Außergewöhnlich Geh-Behindert.

  • Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:

Bl
Das heißt:
Blind.

  • Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:

H
Das heißt:
Hilflos.

Haben Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis mit diesen Zeichen?
Oder haben Sie Pflege-Stufe 2 oder 3?
Dann bezahlt die Kranken-Kasse Ihren Kranken-Transport.

Nur einen kleinen Teil müssen Sie selbst bezahlen.
Das sind 10 Prozent des Fahr-Preises.
Aber nie mehr als 10 Euro.
Das gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Informationen für Patienten

Wenden Sie sich einfach an unseren Kreisverband, um einen Krankentransport zu bestellen. Bitte nutzen Sie nicht die Notrufnummer, da diese medizinischen Notfällen vorbehalten ist. Wir beraten Sie gerne zu der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Alles andere ist ganz einfach. Unsere Fachkräfte holen Sie pünktlich Zuhause ab und bringen Sie sicher ans Ziel.

Wer kann den Krankentransport nutzen?

  • Unfallgeschädigte
  • Erkrankte
  • Bettlägerige Patienten
  • Gehbehinderte
  • Krankenhäuser
  • Ärzte
  • Krankenkassen / Versicherungen

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

Bestellformular
Krankentransport

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Die Datenschutz-Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen.